Waldorf Frommer: Abmahnung des Filmes „Zorn der Titanen“

(49 Bewertungen, durchschnittlich 5.00 von 5)

Abmahnung Warner Bros. Entertainment GmbH: „Zorn der Titanen“

Die Warner Bros. Entertainment GmbH hat die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte damit beauftragt, in ihrem Namen gegen Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk „Zorn der Titanen“ vorzugehen.

Der Fantasyfilm, welcher die Fortsetzung des 2010 erschienenen Films „Kampf der Titanen“ ist, startete im März 2012 in den deutschen Kinos. Wie schon in der Ausgangsverfilmung werden die Hauptrollen von den Schauspielern Sam Worthington, Liam Neeson und Ralph Fiennes besetzt.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte hält den Adressaten der Abmahnschreiben vor, den Film von dem auf sie zugelassenen Internetanschluss unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies sei dadurch geschehen, dass „Zorn der Titanen“ nach dem Download aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) erneut in das Netzwerk hochgeladen worden ist. Dieser Upload kann auch ohne das Wissen der Nutzer geschehen, da er in diversen p2p-Netzwerken unmittelbar an den Download gekoppelt ist.

Aufgrund der von den vermeintlichen Filesharern begangenen Urheberrechtsverstößen an dem Film der Warner Bros. Entertainment GmbH erhebt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Sie verlangt neben der Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung auch die Zahlung von 956,00 €, was sowohl Schadensersatz (450,00 €) also auch Rechtsanwaltskosten (506,00 €) beinhaltet.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

Anzeige
Sofort-Hilfe bei Abmahnung

Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist spezialisiert auf die Abwehr von Abmahnungen im Bereich Filesharing, Streaming & illegale Downloads. Holen Sie sich jetzt Ihre kostenfreie Erstberatung.

Kostenlose Hotline:

0221 / 4006755-77

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung abwehren