Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH: „Wickie auf großer Fahrt“
Für die Constantin Film Verleih GmbH geht die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen Verstöße an den Urheberrechten ihrer Mandantin am Film „Wickie auf großer Fahrt“ vor.
Der Kinderfilm, welcher im September 2011 in den deutschen Kinos anlief, ist die Fortsetzung von „Wickie und die starken Männer“. Führte in dem ersten Teil noch Michael „Bully“ Herbig Regie, so übernahm in der Fortsetzung Christian Ditter diese Aufgabe. Angelehnt sind die Kinofilme an die Zeichentrickserie „Wickie und die starken Männer“.
Die Münchener Kanzlei legt den Adressaten der Abmahnschreiben zur Last, den Film aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und erneut in diese hochgeladen zu haben. Hierdurch sei der Film anderen Nutzern zum Download angeboten worden.
Auf diesen Urheberrechtsverstößen stützt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die an die Betroffenen gestellten Forderungen nach Unterlassung und Schadensersatz. Konkret wird die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der für die Münchener Kanzlei übliche Summe von 956,00 € gefordert.
Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH: „Pandorum“
Des Weiteren hat die Constantin Film Verleih GmbH die Münchener Kanzlei mit der Wahrung ihrer Rechte an dem Science-Fiction-Thriller „Pandorum“ beauftragt, welcher ebenfalls von den ermittelten Internetanschlussinhabern aus einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen worden sein soll.
Von den Abgemahnten wird neben der Begleichung der üblichen Abgeltungssumme von 956,00 € auch die Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung verlangt.