Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH: „Werner – Eiskalt!“
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verfolgt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Urheberrechtsverstöße an dem Film „Werner – Eiskalt!“. Dieser soll von den Betroffenen aus einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen worden sein.
Die Werner-Comics und Filme des Zeichners Rötger Feldmann sind bei bei vielen Comic-Fans Kult. Doch der fünfte Film aus der Werner-Reihe, der im Juni 2011 in den deutschen Kinos anlief, blieb deutlich hinter seinen Erwartungen zurück. Dennoch ist der Film von einigen Filesharern widerrechtlich aus den einschlägigen Filesharing-Plattformern (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden.
Gegen diese Urheberrechtsverstöße geht nun die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Rechteinhaberin, der Constantin Film Verleih GmbH, vor. Sie wirft den Empfängern der Abmahnschreiben vor, dass diese „Werner – Eiskalt!“ aus einem p2p-Netzwerk heruntergeladen und anderen Nutzern zum Download angeboten haben sollen.
Aufgrund dieser unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung fordert die Münchener Kanzlei für ihre Mandantin die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages von 956,00 € von den Abgemahnten.
Abmahnung Universum Film GmbH: „Die Haut, in der ich wohne“
Darüber hinaus verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH Urheberrechtsverstöße an der Komödie „Die Haut, in der ich wohne“. Auch dieser Film soll aus einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen worden sein.
Auch in diesen Abmahnfällen verlangt die abmahnende Kanzlei die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 956,00 € von den Betroffenen.
Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?
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