Waldorf Frommer: Abmahnung des Filmes „Twilight – Bis(s) zum Morgengrauen“

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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH & Co. KG: „Twilight – Bis(s) zum Morgengrauen“

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte geht im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co. KG gegen Verstößen an den Urheberrechten des Filmhits „Twilight – Bis(s) zum Morgengrauen“ vor.

Der Film, welcher der Auftakt der erfolgreichen und preisgekrönten Twilight-Saga ist, basiert auf dem gleichnamigen Bestseller der amerikanischen Autorin Stephanie Meyer und feierte schon als Romanvorlage große Erfolge. Der Streifen spielte weltweit über 390 Mio. US-Dollar ein. Die Fortsetzung der Fantasy-Saga, „New Moon – Bis(s) zur Mittagsstunde“ lief bereits im November 2009 in den deutschen Kinos an.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wirft in den Abmahnschreiben den Adressaten vor, den Titel aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie u.a. Bearshare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und wiederum zum Download bereitgestellt zu haben.

Im Hinblick auf die gerügten Urheberrechtsverstöße verlangt die Münchener Kanzlei von den Abgemahnten neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 €. Diese Summe beinhaltet sowohl den Ersatz des entstandenen Schadens als auch die Kosten der Kanzlei.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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