Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: „Wenn Worte meine Sprache wären“ (Tim Bendzko)
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verfolgt wieder einmal für die Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverstößen an einem Album des Plattenlabels.
Gegenstand der derzeitigen Abmahnung ist das Debütalbum des deutschsprachigen Sängers Tim Bendzko, „Wenn Worte meine Sprache wären“. Das Album erschien am 17. Juni 2011 und kletterte bis auf Platz vier der deutschen Album-Charts. Gleichzeitig platzierte Tim Bendzko, der bei einem Talentwettbewerb der Söhne Mannheims um Xavier Naidoo entdeckt wurde, seine erste Singleauskopplung, „Nur noch kurz die Welt retten“ auf Platz zwei der Single-Charts.
Die Münchener Kanzlei wirft den abgemahnten Anschlussinhabern vor, das Album aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und anderen Nutzern zum Download von ihrer Festplatte angeboten zu haben.
Aufgrund dieser Verstöße gegen das Urheberrecht ihrer Mandantin verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 956,00 € zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit. Die Pauschale soll sich aus einer Schadensersatzforderung von 450,00 € sowie Rechtsverfolgungskosten von 506,00 € zusammensetzen.