Waldorf Frommer: Abmahnung des Til Schweiger Films „Kokowääh“

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Abmahnung Warner Bros. Entertainment GmbH: „Kokowääh“

Til Schweiger, der mittlerweile nicht nur als Schauspieler vor der Kamera zu glänzen vermag, stellte mit der Filmkomödie „Kokowääh“ erneut unter Beweis, dass er auch hinter der Kamera erfolgreich ist. Er schrieb mit Béla Jarzyk das Drehbuch, führte Regie und spielte ganz nebenbei auch noch die Hauptrolle.

Henry, ein nicht gerade erfolgreicher Drehbuchautor, befindet sich auf dem Tiefpunkt. Erst trennt sich seine Freundin von ihm, dann wird auch noch die Sendung, deren Drehbuch er verfasste, abgesetzt. Als er dann das Angebot bekommt, an einer neuen Produktion mitzuarbeiten, stellt er konsterniert fest, dass die Co-Autorin seine Ex-Freundin ist. Und dann taucht auch noch die kleine Magdalena auf, die einen Brief bei sich trägt, in dem Henry als ihr Vater ausgegeben wird.

Zwar beinhalten die Briefe der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer keine Nachrichten über eine mögliche Familienvergrößerung, sondern sind weitaus unerfreulicher. Die Kanzlei wirft den Empfängern vor, die Urheberrechte ihrer Mandantin durch Filesharing des Filmes in einem p2p-Netzwerk (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) verletzt zu haben. Dies sei durch den Download des Streifens und den damit verbundenen Upload desselben in die Tauschbörse geschehen.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzungen fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte von den Betroffenen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 956,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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