Waldorf Frommer: Filesharing am Best-Of-Album „The Ultimate Collection“ (Whitney Houson) gerügt

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Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: „The Ultimate Collection“ (Whitney Houson)

Die im Frühjahr 2012 verstorbene Whitney Houston zählt zu den erfolgreichsten Sängerinnen aller Zeiten. Insgesamt verkaufte sie mehr als 170 Millionen Tonträger, gewann sechs Grammys und landete mit „I Will Always Love You“ einen vergessenen Hit. Doch neben ihrer glamourösen Seite als Megastar hatte Whitney Houston auch immer wieder mit Alkohol- und Drogenproblemen zu kämpfen, welche letztlich auch zu ihrem Tode beitrugen.

Das Best-Of-Album „The Ultimate Collection“ wurde zwar bereits 2007 vom Label Sony Music Entertainment Germany auf den Markt gebracht, erfreut sich aber dennoch ungebrochener Nachfrage, welche insbesondere durch Houstons Tod noch weiter gesteigert wurde.

Im Auftrag der Plattenfirma geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte derzeit gegen Urheberrechtsverstöße an „The Ultimate Collection“ vor, welche von den Abgemahnten in Filesharing-Tauschbörse (wie u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) begangen worden sein sollen. Den Betroffenen wird vorgeworfen, das Best-Of-Album sowohl aus dem Netzwerk herunter- als auch erneut in jenes hochgeladen zu haben.

Aufgrund dieser Verstöße an den Rechten ihrer Mandantin erhebt die Münchener Kanzlei gegenüber den Adressaten der Abmahnungen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Im Einzelnen wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 € gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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