Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co. Produkitonsgesellschaft: „The Double“
Im Auftrag ihrer Münchener Nachbarin, der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft, geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen urheberrechtliche Vergehen an dem Filmwerk „The Double“ vor.
Der Actionthriller des Regissuers Michael Brandt stammt aus dem Jahr 2011. „The Double“ spielt in der Zeit des Kalten Krieges und handelt von der Jagd des CIA-Agenten Paul Sherpherdson, der eine Gruppe Profi-Killer, welche im Auftrag der KGB handeln, jagt.
Die Kanzlei rügt, dass der Film von dem Internetanschluss der Adressaten der Abmahnschreiben aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden sein soll. Im Zuge dieses Download sei „The Double“ auch erneut in das Netzwerk hochgeladen worden, wodurch spätestens der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden sei.
Aufgrund dieser Urheberrechtsverstöße macht die Kanzlei Waldorf Frommer aus dem Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung Ansprüche für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft geltend. Diese belaufen sich auf die Forderung nach Unterlassung und Schadensersatz. Konkret sollen die vermeintlichen Filesharer die dem Abmahnschreiben beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 € entrichten.