Abmahnung Sony Music Entertainment GmbH: „Spektakulär“ (Michael Wendler)
Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte geht im Aufrag der Sony Music Entertainment GmbH gegen Filesharing des Albums „Spektakulär“ des Schlager-Stars Michael Wendler vor. Gerügt wird die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Albums in einem P2P-Netzwerk.
Michael Wendler, der häufig auch nur „Der Wendler“ genannt wird, bezeichnet sich selbst als „König des Popschlager“ in Deutschland. Mit Hits wie „Sie liebt den DJ“, „Nina“ oder „Wenn alle Stricke reißen“ ist er auf jeder Schlager-Party auch diesseits des Ballermanns zu hören. Sein 2012 erschienenes Album „Spektakulär“, das derzeit Gegenstand diverser Abmahnverfahren ist, stieg im September bis auf Platz Sechs der Album-Charts. Auch in Österreich gelang ihm der Sprung in die Top 20.
Die Münchener Kanzlei erhebt gegenüber den Adressaten der Abmahnschreiben den Vorwurf, dass von deren Internetanschluss das Album zunächst aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BearShare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und anschließend in das Netzwerk hochgeladen worden sei. Durch den Upload des Albums sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung verwirklicht worden, zumal dieser zur Folge hat, dass „Spektakulär“ anderen Nutzern zum Download angeboten worden ist.
Gestützt auf die gerügten Urheberrechtsverstöße fordert die Kanzlei Waldorf Frommer für das von ihr vertretene Plattenlabel Unterlassung und Schadensersatz von den Abgemahnten. Sie fordert diese im Einzelnen dazu auf, die dem Schreiben beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie einen Vergleichsbetrag zu zahlen. Dieser beläuft sich auf insgesamt 956,00 €.