Waldorf Frommer: Filesharing des Krimis „Sherlock Holmes 2: Spiel im Schatten“ abgemahnt

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Abmahnung Warner Bros. Entertainment GmbH: „Sherlock Holmes 2: Spiel im Schatten“

Arthur Conan Doyles, der Erfinder von Sherlock Holmes, zog die Fans des großen britischen Detektives mit seinen Büchern aus dem London der späten 1890er Jahre reihenweise in seinen Bann. Doch auch die Verfilmungen des Kult-Ermittlers sind mittlerweile Kassenschlager.

Mit „Sherlock Holmes 2: Spiel im Schatten“ gelang Regisseur Guy Ritchie ein weltweiter Erfolg. Nicht nur wegen der prominenten Besetzung, immerhin spielten Robert Downey Jr. und Jude Law die Hauptrollen, sondern auch aufgrund der actionreichen wie spannenden, doch aber dem gewohnten Sherlock Holmes-Muster folgenden Handlung. So spielte die Fortsetzung der ersten Guy Ritchie-Verfilmung von Sherlock Holmes mehr als 544 Millionen US-Dollar ein. 

Aktuell allerdings ist die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in die Rolle des Ermittlers Sherlock Holmes geschlüpft und macht, zwar mit anderen Methoden als der Londoner, Filesharer ausfindig, die den Kriminalfilm aus p2p-Netzwerken (wie u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen haben sollen. Außerdem sei der Film von den Abgemahnten erneut in die Tauschbörse hochgeladen worden. Spätestens durch den erneuten Upload des Filmes, so legt die Münchener Kanzlei dar, sei „Sherlock Holmes 2: Spiel im Schatten“ unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden.

Aus diesem Verstoß gegen die Urheberrechte der Warner Bros. Entertainment GmbH stellt die Münchener Kanzlei Forderungen an die Empfänger der Abmahnschreiben. So wird neben der Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung auch die Zahlung einer pauschalen, Schadensersatz wie Rechtsanwaltskosten umfassenden Abgeltungssumme in Höhe von 956,00 € gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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