Waldorf Frommer: Kinderfilm „Prinzessin Lillifee und das kleine Einhorn“ abgemahnt

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Abmahnung Universum Film GmbH: „Prinzessin Lillifee und das kleine Einhorn“

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnt für die Universum Film GmbH Filesharing an dem Film „Prinzessin Lillifee und das kleine Einhorn“ ab.

Der animierte Kinderfilm „Prinzessin Lillifee und das kleine Einhorn“, die Fortsetzung von dem 2009 erschienenen Animationsfilm „Prinzessin Lillifee“, basiert auf der gleichnamigen Kinderbuchreihe der Autorin Monika Finsterbusch. Der 72-minütige Film erschien im September 2011. 

Die Betroffenen sollen den Streifen aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und hierdurch erneut zum Download bereitgestellt haben. Der erneute Upload in das p2p-Netzwerk sei entweder durch Freigabe des Filmes zum Download von der Festplatte der Filesharer oder durch Hochladen in das Netzwerk geschehen.

Gestützt auf diese Verstöße gegen die Urheberrechte ihrer Mandantin fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Schadensersatzsumme von den Abgemahnten. Zu entrichten sind von den Betroffenen 956,00 €, dieser Betrag umfasst jedoch sowohl Schadensersatz als auch Rechtsanwaltskosten und ist für die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte üblich.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

 

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