Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH: „Hotel Lux“
Im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk „Hotel Lux“ vor. Die gerügten Verstöße gegen die Rechte der Produktionsfirma sollen vornehmlich in Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein.
Die Tragikomödie des deutschen Regisseurs Leander Haußmann ist nach dem gleichnamigen Hotel in Moskau benannt worden. In diesem wurden in den 1930er Jahren polnische Flüchtlinge beherbergt. Auf diesem historischen Hintergrund basiert der Plot des Streifens.
Den Adressaten wird zur Last gelegt, dass von dem auf sie zugelassenen Internetanschluss der Film „Hotel Lux“ aus einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und unmittelbar danach erneut in das Netzwerk hochgeladen worden sein soll. Der auf den Download folgende Upload hat zur Folge, dass der Streifen auch für andere Nutzer der Plattform zum Download bereitgestellt wird. Spätestens dadurch, so argumentiert die Münchener Kanzlei, sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.
Aus diesem Grunde erhebt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für ihre Mandantin Ansprüche. Sie fordert von den Betroffenen Unterlassung und Schadensersatz, was im Einzelnen durch die Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung sowie der Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme von 956,00 € geleistet werden soll. Der zu entrichtende Betrag setzt sich aus einer Schadensersatzforderung von 450,00 € sowie den durch das Verfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten (506,00 €) zusammen.