Abmahnung Tiberius Film GmbH & Co. KG: „Hatchet II“
Für die Tiberius Film GmbH & Co. KG geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen in Filesharing-Tauschbörsen begangenen Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk „Hatchet II“ vor.
„Hatchet II“, der 2010 in den Kinos anlief, knüpft an den Horrorfilm „Hatchet“ an. Der Film erfüllt die gängigen Horrorfilm-Klischees. Die fehlende Story wird durch überhöhten Einsatz von Blut kompensiert und natürlich dürfen auch die Zombies nicht fehlen.
Den Empfängern der Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird zur Last gelegt, den Streifen aus einer der einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und erneut auf die Plattform hochgeladen zu haben. Insbesondere der Upload des Filmes ist zumeist Bestandteil des Downloads und geschieht oft ohne aktive Handlung des Tauschbörsen-Nutzers.
Nichtdestotrotz sieht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt und macht aus diesem Ansprüche geltend. So wird nicht nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sondern auch Schadensersatz in Form einer pauschalen Vergleichssumme von 956,00 € gefordert.