Abmahnung Universum Film GmbH: „Ghost Rider – Spirit of Vengeance (3D)“
Einmal mehr verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Mandat der Universum Film GmbH Urheberrechtsverstöße an einem Film der Auftraggeberin. In den derzeitigen Abmahnfällen ist der Film „Ghost Rider – Spirit of Vengeance (3D)“ gegenständlich.
„Ghost Rider – Spirit of Vengeance (3D)“ ist bereits die zweite Verfilmung des Marvel-Comics von Mark Steven Johnson. Der Film, in welchem Nicolas Cage wie auch schon im ersten Teil den Ghost Rider Johnny Blaze spielt, lief im Februar 2012 in den deutschen Kinos an.
Die Abgemahnten sollen, so lautet der Vorwurf in den Abmahnschreiben der Münchener Kanzlei, den Film aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und auf dem Netzwerk erneut zum Download bereitgestellt haben. Somit sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt.
Aus dieser unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung von „Ghost Rider – Spirit of Vengeance (3D)“ macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung sowie Schadensersatz gegenüber den Betroffenen geltend. Somit wird nicht nur die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung, sondern auch die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 € gefordert.