Waldorf Frommer: Abmahnung des Jugendfilms „Freche Mädchen 2“

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Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH: „Freche Mädchen 2“

Erneut verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an einem Werk der Constantin Film Verleih GmbH. Gegenständlich ist in den derzeit zugestellten Abmahnschreiben der Film „Freche Mädchen 2“.

Der Film, welcher die Fortsetzung der 2008 erschienenen Buchverfilmung „Freche Mädchen“ ist, basiert auf der Bücherserie „Freche Mädchen – freche Bücher“. „Freche Mädchen 2“ lief 2010 in den deutschen Kinos an und bearbeitet typische Teenager-Probleme in Form einer kurzweiligen Komödie.

Der an die Adressaten der Abmahnschreiben gerichtete Vorwurf beläuft sich auf die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Filmes. Diese soll durch Download des Streifens aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) sowie durch erneutes Hochladen in das Netzwerk begangen worden sein.

Von den Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 956,00 € gefordert. Diese setzt sich aus 450,00 € Schadensersatz und 506,00 € Rechtsanwaltskosten zusammen. 

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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