Abmahnung Tele München Fernseh GmbH: „R.E.D.“
Im Mandat der Tele München Fernseh GmbH verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte derzeit Urheberrechtsverstöße an dem Film „R.E.D.“, der von den Empfängern der Abmahnschreiben aus einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen worden sein soll.
Der den Abmahnschreiben zugrunde liegende Film ist im Oktober 2011 erschienen und handelt von einem pensionierten CIA-Agent, der aus Langweile regelmäßig unter einem Vorwand seine ehemalige Sachbearbeiterin anruft. Als er ankündigt, in ihre Stadt kommen zu wollen, wird er von einem Tötungskommando überfallen, kann jedoch entkommen. Erst langsam beginnt der Pensionär zu begreifen, wer ihn umbringen will.
Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft den Betroffenen vor, den Titel aus einem p2p-Netzwerk (u.a BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und erneut in dieses hochgeladen zu haben. Aus dem dadurch erfüllten Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung macht die Kanzlei für ihre Mandantin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. So wird von den Abgemahnten die Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme von 956,00 € verlangt.
Abmahnung Tele München Fernseh GmbH: „Das Schmückstück“
Darüber hinaus rügt die Münchener Kanzlei derzeit für die Tele München Fernseh GmbH auch Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk „ Das Schmückstück“. Auch diese sollen von den Abgemahnten in einer der einschlägigen Filesharing-Plattformen begangen worden sein.
Auch in diesen Fällen verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für ihre Mandantin die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung des üblichen Betrages von 956,00 €.