Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft: „Magic Mike“
Erneut mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverstöße, die in Filesharing-Tauschbörsen begangen wurden, ab. In den aktuellen Fällen liegt den Abmahnschreiben das US-amerikanische Filmdrama „Magic Mike“ zugrunde.
Der 30-jährige Mike träumt davon, einmal als Möbeldesigner eine steile Karriere zu machen. Um sich diesen Traum zu verwirklichen, hält er sich tagsüber mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser, wohingegen er nachts als begehrter Stripper Magic Mike durch die Clubs zieht.
Channing Tatum spielt in diesem Drama, welches das Thema Sex als Geschäft sowie den Umgang mit diversen Rollenbildern verknüpft, nicht nur den Stripper Mike, sondern gibt auch einen losen Einblick in seine persönliche Vergangenheit. „Magic Mike“ lief im Juni 2012 in den deutschen Kinos an und spielte weltweit über 150 Millionen US-Dollar ein.
Den Adressaten der Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird vorgehalten, dass der Film von ihrem Internetanschluss aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden sein soll. Darüber hinaus sei der Film erneut in das P2P-Netzwerk hochgeladen worden. Spätestens durch den Upload von „Magic Mike“ auf die Plattform sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.
Aus diesem erhebt die Münchener Kanzlei nun Ansprüche gegenüber den Betroffenen. Im Einzelnen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 956,00 € gefordert.