Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co. KG: „Die Frau in Schwarz“
Von ihrer Münchener Quasi-Nachbarin, der Tele München Fernseh GmbH + Co. KG, ist die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem Filmwerk „Die Frau in Schwarz“ beauftragt worden.
Der von James Watkins produzierte Horrorfilm erschien 2012 in den deutschen Kinos und basiert auf dem Roman „The Woman in Black“ von Susan Hill. In der Hauptrolle ist der Harry-Potter-Darsteller Daniel Radcliff zu sehen, der für seine Interpretation des jungen Anwalts Arthur Kipps exzellente Kritiken erntete.
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wirft in den nun zugegangenen Abmahnschreiben den Adressaten vor, „Die Frau in Schwarz“ aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen zu haben. Des Weiteren sei der Film auch erneut in das Netzwerk hochgeladen worden, wodurch insgesamt der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden sei.
Aus diesem Tatbestand erhebt die Münchener Kanzlei für ihre Mandantin Ansprüche gegenüber den Betroffenen. Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 €, welcher sich aus 450,00 € Schadensersatz und 506,00 € Rechtsanwaltskosten zusammensetzt.
Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?
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