Abmahnung Universum Film GmbH: „Die Rache der Wanderhure“
Für die Universum Film GmbH verfolgt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wieder einmal Urheberrechtsverstöße an einem Filmwerk. Dieses Mal handelt es sich jedoch nicht um einen Kinofilm, sondern um den Fernsehfilm „Die Rache der Wanderhure“.
Die Sat.1-Produktion erzielte im Jahr 2012 einen Quotenhit. Insgesamt 8,01 Millionen Zuschauer schalteten die Fortsetzung des Erfolgsfilms „Die Wanderhure“ ein, was einem Marktanteil von über 25 % entsprach. Die Handlung des Streifens, in welchem Alexandra Neldel die Hauptrolle spielt, basiert auf dem Roman „Die Kastellanin“ von Iny Lorentz.
Den Adressaten der Abmahnschreiben hält die Münchener Kanzlei vor, die Urheberrechte ihrer Mandantin verletzt zu haben. „Die Rache der Wanderhure“ soll über den Internetanschluss der Betroffenen aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und erneut in dieser zum Download angeboten worden sein.
Aufgrund dieser Urheberrechtsverstöße macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche für ihre Mandantin gegenüber den Betroffenen geltend. Diese belaufen sich auf Unterlassung sowie Schadensersatz. Somit soll die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung von den vermeintlichen Filesharern unterzeichnet werden. Zudem bietet die Kanzlei die sofortige Beilegung des Verfahrens gegen Zahlung von 956,00 € an.