Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft: „Die Frau in Schwarz“
Die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft hat die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit der Vertretung ihrer Interessen im Zuge diverser Urheberrechtsverstöße an dem Film „Die Frau in Schwarz“ beauftragt.
Der von James Watkins inszenierte Horrorfilm basiert auf dem gleichnamigen Buch der Autorin Susan Hill. Allerdings erschien die literarische Vorlage des Streifens bereits 1983. „Die Frau in Schwarz“ startete Anfang 2012 auch in den deutschen Kinos.
Den Abgemahnten wird vorgehalten, die Urheberrechte der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft durch Filesharing des Filmes verletzt zu haben. „Die Frau in Schwarz“ soll von dem auf sie zugelassenen Internetanschluss aus einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und erneut in das Netzwerk hochgeladen worden sein. Durch das erneute Hochladen und dem damit verbundenen Angebot des Streifens zum erneuten Download durch Tauschbörsen-Nutzer sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.
Aus diesem resultieren Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz, welche von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für ihre Mandantin geltend gemacht werden. Gefordert wird namentlich die Unterzeichnung einer dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages von 956,00 €. Diese, für die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte übliche, Summe setzt sich aus 450,00 € Schadensersatz sowie 506,00 € Rechtsanwaltskosten zusammen.