Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: „4 (Deluxe Edition)“ (Beyoncé)
Im Mandat der Sony Music Entertainment Germany GmbH verfolgt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an dem Musikalbum „4 (Deluxe Edition)“.
Das Album, welches das insgesamt vierte Studioalbum der R&B-Sängerin ist, wurde im Juni 2011 veröffentlicht. Die mit Rapper Jay-Z verheiratete Sängerin begann ihre Karriere in dem R&B-Trio Destiny’s Child, bevor sie im Jahr 2003 ihr erstes Soloalbum veröffentlichte.
Den abgemahnten Inhabern der Internetanschlüsse der ermittelten IP-Adressen wird in den Abmahnschreiben der Münchener Kanzlei vorgeworfen, das Album aus einer Peer-to-Peer-Tauschbörse (wie z.B. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire, etc.) heruntergeladen zu haben. Dies stellt an sich schon einen Verstoß gegen die Urheberrechte der Rechteinhaberin, der Sony Music Entertainment Germany GmbH, dar. Wird das Werk des Weiteren noch anderen Nutzern in der Filesharing-Tauschbörse zum Download angeboten, so ist auch der Tatbestand der widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt.
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verlangt von den abgemahnten vermeintlichen Filesharern die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 €, bestehend aus 450,00 € Schadensersatz sowie 506,00 € Rechtsanwaltskosten.