Immer wieder werden Urheberrechtsverstöße an pornografischen Filmen der Multi Media Verlag GmbH von der Kanzlei Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen vermeintlichem Filesharings abgemahnt.
Dabei stützt sich die Kanzlei auf die durch eine Anti-Piracy-Firma ermittelten IP-Adressen, deren Zuordnung ein gerichtliches Verfahren gegen die Provider-Firmen (wie z.B. die Telekom o.ä.) auf Auskunftserteilung notwendig macht.
Die ermittelten Inhaber des Internetanschlusses werden sodann von der Kanzlei angeschrieben. In dem Abmahnschreiben wird den Betroffenen vorgeworfen, einen Film der Multi Media Verlag GmbH aus einer Peer-to-Peer-Tauschbörse (beispielsweise BitTorrent, eDonkey Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen zu haben.
Da der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung des abgemahnten Filmwerks gegeben sein soll, macht die Kanzlei Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz sowie Erstattung der Rechtsverfolgungskosten geltend. Dabei wird dem Filesharer eine pauschale Vergleichssumme angeboten, die zumeist bei 650,00 € liegt.
Unterlassungserklärungen nicht ungeprüft unterzeichnen
Im Umgang mit Abmahnungen sollte im Allgemeinen besondere Vorsicht walten gelassen werden. So kann zum einen eine Unterlassungserklärung den Erklärenden nicht nur langfristig binden, sondern auch empfindliche Vertragsstrafen nach sich ziehen. So sollte die Erklärung vor der Unterschrift sorgfältig geprüft werden.
Zum anderen ist auch fraglich, ob die IP-Adressen Auskunft überhaupt notwendig war, da es sich bei den abgemahnten Filmen der Multi Media Verlag GmbH um Pornofilme handelt.