Urmann und Collegen: Abmahnung der Filme „Das Beste vom Besten 51“ und „Belladonna’s Party of Feet 3“

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Abmahnung MMV Multi Media Verlag GmbH: „Das Beste vom Besten 51“

Die Kanzlei U+C Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Essen vertritt die MMV Multi Media Verlag GmbH in der Wahrung ihrer Rechte an dem Filmwerk „Das Beste vom Besten 51“. Diese sollen von den Abgemahnten durch Download oder Bereitstellen zum Selbigen verletzt worden sein.

Die Empfänger der Abmahnschreiben sollen den Streifen aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie beispielsweise BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen haben. Durch den Download soll der Film weiterhin zum Download für andere Nutzer bereitgestellt worden sein. Somit wäre der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt.

Aus diesem Tatbestand heraus macht die Essener Kanzlei U+C Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ansprüche geltend. So verlangt sie für ihre Mandantin zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zum anderen soll ein pauschaler Vergleichsbetrag von 650,00 € entrichtet werden. Dieser begleicht nicht nur den entstandenen Schaden, sondern erstattet auch die angefallenen Rechtsanwaltskosten.

Abmahnung DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH: „Belladonna’s Party of Feet 3“

Darüber hinaus geht die Essener Kanzlei für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH gegen Urheberrechtsverstöße an dem Erotikfilm „Belladonna’s Party of Feet 3“, der ebenfalls von den Betroffenen aus einer p2p-Tauschbörse heruntergeladen worden sein soll.

Auch in diesen Abmahnfällen wird eine Unterlassungserklärung sowie ein Pauschalbetrag in Höhe von 650,00 € gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei U + C Urmann und Collegen Rechtsanwanltsgesellschaft mbH abgemahnt wurden?

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