Abmahnung EMI Music Germany GmbH & Co. KG: „The Singles Collection 2001 – 2011“ (Gorillaz)
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg geht für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG gegen urheberrechtliche Verstöße an dem neusten Album der britischen Musikgruppe Gorillaz, „The Singles Collection 2001 – 2011“, vor. Die Platte soll von den Abgemahnten in einem Filesharing-Netzwerk zum Download angeboten worden sein.
Der Gegenstand der Abmahnung, das brandneue Album „The Singles Collection 2001 – 2011“ der Gorillaz erschien am 15. November 2011. Es beinhaltet das Beste der virtuellen Pop-Band aus der bereits zehnjährigen Bandgeschichte. Enthalten sind unter anderem die Hits „Clint Eastwood“, „Feel Good Inc“ sowie Remixe und Bearbeitungen weiterer Erfolgssingles.
Die Hamburger Kanzlei wirft den abgemahnten Inhaber des ermittelten Internetanschlusses vor, das Album auf einer p2p-Tauschbörse (wie z.B. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa) zum Download von ihrer Festplatte angeboten zu haben. Dies geschieht häufig, nachdem der Titel von dem Nutzer selbst aus dem Netzwerk heruntergeladen worden ist.
Aufgrund dieser gerügten Verstöße gegen das Urheberrecht des Labels EMI Music Germany GmbH & Co. KG macht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Ansprüche gegenüber den Betroffenen auf Unterlassung sowie Schadensersatz geltend. Gefordert wird die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 1.200 € zur außergerichtlichen Beilegung des Streites.