Abmahnung EMI Music Germany GmbH & Co. KG: „Out of Style“ (Sunrise Avenue)
Das Jahr 2011 war für die finnische Rock-Band Sunrise Avenue ein ziemlich erfolgreiches. Bereits im Januar wurde mit „Hollywood Hills“ die erste Single aus dem im März erschienenen dritten Studioalbum „Out of Style“ veröffentlicht. Diese erreichte, genau wie das Album, Platin-Status. Außerdem wurde die Band mit dem Sold-Out-Award für die „Out of Style-Tour“ ausgezeichnet.
Dass Erfolg Begehrlichkeiten weckt, ist unbestritten. So leidet die Musik-Industrie dennoch darunter, dass zahlreiche Nutzer Musik gerne besitzen möchten, ohne dafür jedoch zu bezahlen. Daher stehe Filesharing-Tauschbörsen (noch) hoch im Kurs.
Gegen diese Art der Urheberrechtsverstöße wendet sich die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Mandat der EMI Music Germany GmbH & Co. KG, welche Abmahnungen gegen zahlreiche Filesharer ausspricht.
Den Empfängern der Abmahnschreiben wird vorgehalten, das Album „Out of Style“ der finnischen Band aus einer der einschlägigen Peer-to-Peer (p2p)-Tauschbörsen (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire, etc.) heruntergeladen sowie anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Außerdem sollen auch urheberrechtliche Verstöße an der Hit-Single „Hollywood Hills“ begangen worden sein.
Aufgrund dieser Urheberrechtsverstöße, tatbestandlich wird dies als unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung deklariert, macht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Ansprüche gegen die Inhaber des ermittelten Internetanschlusses, von welchem der Verstoß begangen sein soll, geltend. Diese belaufen sich neben der Forderung auf Unterlassung in Form einer Unterlassungserklärung auch auf die Zahlung von Schadensersatz und Begleichung der entstandenen Rechtsanwaltskosten. Im Zuge dessen bietet die Kanzlei den Betroffenen einen Vergleich an, indem eine pauschale Summe von 1.200,00 € (im Falle des Download des Albums) bzw. 450,00 € (sofern es sich um die Single „Hollywood Hills handelt) bezahlt werden soll.