Abmahnung Universal Music GmbH: „Screaming Bloody Murder“ (Sum41)
Im Auftrag ihrer langjährigen Mandantin, der Universal Music GmbH, rügt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte zur Zeit Urheberrechtsverstöße an dem Album „Screaming Bloody Murder“ der Band Sum41.
„Screaming Bloody Murder“ ist bereits das fünfte Studioalbum der aus Ajax, Kanada, stammenden Punk-Band Sum41. Obgleich die Veröffentlichung dieses Album bereits für 2009 geplant war, wurde es aus diversen widrigen Gründen erst 2011 offiziell vorgestellt. Jedoch blieb „Screaming Bloody Murder“ hinter den Erfolgen der vorangegangenen Alben zurück und erreichte selbst in Kanada, dem Herkunftsland der Punker, nur den neunten Platz der Albumcharts.
Die Empfänger der Abmahnungen sollen die gerügten Verstöße an den Rechten der Universal Music GmbH in einer der einschlägigen p2p-Tauschbörsen (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) begangen haben. Ihnen wird vorgeworfen, „„Screaming Bloody Murder“ nicht nur heruntergeladen, sondern auch erneut zum Download bereitgestellt zu haben. Die Anschrift der Filesharer wurde durch die Zuordnung der beim Filesharing in dem Netzwerk ermittelten IP-Adresse zu der Adresse des dazugehörigen Internetanschlusses ermittelt.
Durch diese Verstöße an dem Urheberrecht ihrer Mandantin sieht die Hamburger Kanzlei den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung verwirklicht, aus welchem sie nun Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber den Betroffenen geltend macht. So fordert sie die Unterzeichnung der mitgeschickten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme, welche sowohl Schadensersatz als auch Rechtsanwaltskosten beinhaltet. Hierzu wird die für Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte übliche Summe von 1.200,00 € gefordert.