Abmahnung Universal Music GmbH: „Lichter der Stadt“ (Unheilig)
Im Auftrag ihrer langjährigen Mandantin, der Universal Music GmbH, rügt die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an dem Album „Lichter der Stadt“ der Aachener Gruppe Unheilig.
„Lichter der Stadt“ ist bereits das achte Studioalbum der Rockband um den „Graf“, den Sänger der Gruppe. Das Album wurde im März 2012 veröffentlicht und erreichte bereits nach drei Tagen Goldstatus. Aus dem Nachfolgealbum des erfolgreichen Vorgängeralbums „Große Freiheit“ wurden bislang die Titel „So wie du warst“ und „Lichter der Stadt“ als Singles ausgekoppelt.
Die Hamburger Kanzlei wirft den Adressaten der Abmahnschreiben vor, den Titel aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und erneut zum Download bereitgestellt zu haben. Damit sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.
Aus diesem macht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für ihre Mandantin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber den Betroffenen geltend. Neben der Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung wird auch die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 1.200,00 € gefordert, der Schadensersatz sowie Rechtsanwaltskosten beinhaltet.
Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte abgemahnt wurden?
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