Abmahnung Warner Music Group Germany Holding GmbH: „Future History“ (Jason Derulo)
Die Firma Warner Music Group Germany Holding GmbH hat die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte damit beauftragt, gegen Urheberrechtsverstöße an dem kürzlich veröffentlichten Album „Future History” des Künstlers Jason Derulo vorzugehen. Der Titel soll von dem ermittelten Internetanschluss aus Filesharing-Tauschbörsen (wie unter anderem Emule, Limewire, BitTorrent oder eDonkey) heruntergeladen worden sein.
Den Abmahnungsempfängern wird somit die widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung des Albums der Warner Music Group Germany Holding GmbH vorgehalten. Daraus macht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz für die Rechteinhaberin geltend. Dabei beläuft sich die geforderte Summe auf 1.200,00 € bei einem gedownloadetem Album.
Abmahnung Warner Music Group Germany Holding GmbH: „Boombox” (Beatsteaks)
Darüber hinaus verfolgt die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Verstöße an den Urheberrechten des Beatsteaks Albums „Boombox“, da ebenfalls aus den einschlägig bekannten p2p-Tauschbörsen heruntergeladen worden sein soll.
Auch in diesen Fällen wird von den Abgemahnten neben einer Unterlassungserklärung ein Pauschalbetrag von 1.200,00 € gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte abgemahnt wurden?
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