Abmahnung Universal Music GmbH: „Born This Way“ (Lady Gaga)
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte verfolgt im Auftrag der Universal Music GmbH urheberrechtliche Verstöße an dem Musikalbum „Born This Way“ der Künstlerin Lady Gaga. Anlass der Abmahnungen sind vermeintliche Rechtsverletzungen, die in Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein sollen.
„Born This Way“ ist das zweite Studioalbum der extravaganten Künstlerin. Es erschien im Mai 2011 und verkaufte sich über 8 Millionen Mal. Trotz des gewaltigen Erfolges konnte es nicht an das Debütalbum Lady Gagas, „The Fame“, anknüpfen. Als Singleauskopplung aus dem Album hatten die Songs „Judas“, „Born This Way“, „The Edge of Glory“ und „Marry The Night“ weltweit Erfolg.
Die Hamburger Kanzlei wirft in ihren Abmahnschreiben den betroffenen Inhabern des ermittelten Internetanschlusses vor, von jenem aus das Album aus einer p2p-Tauschbörse heruntergeladen und anschließend anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download von ihrer Festplatte angeboten zu haben. Hierin soll eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Musikalbums bestehen.
Aufgrund des begangenen Verstoßes gegen das Urheberrecht des Plattenlabels macht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz gegen die Betroffenen geltend. Dabei soll von jenen die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet und ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € beglichen werden.