Abmahnung DigiRights Administration GmbH: „Welcome to DJ Antoine“ (DJ Antoine)
Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH verfolgt die Berliner Kanzlei des Rechtsanwalts Daniel Sebastian Urheberrechtsverstöße an dem Album des Schweizer DJ Antoine, „Welcome to DJ Antoine“.
Das 2011 veröffentlichte Album des House-DJs, erreichte in den Schweizer Album-Charts Platz Eins und hielt sich in der Top 100 insgesamt 38 Wochen. Auch in Deutschland kletterte das Album in die Top Ten, erreichte allerdings nur Platz Acht. Aus dem gegenständlichen Album stammen unter anderem die Erfolgshits „Welcome to St. Tropez“, „Ma Chérie“ oder auch „Sunlight“, die allesamt als Singles Erfolge feierten.
Die Kanzlei Sebastian wirft den Abgemahnte vor, dass das Album von den auf sie zugelassenen Internetanschlüssen aus einer der einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und erneut in das Netzwerk hochgeladen worden sei. Hierdurch sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.
Aus diesem macht die Kanzlei für die DigiRights Administration GmbH Ansprüche gegenüber den Betroffenen geltend. Diese belaufen sich auf die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme. Diese divergiert in Abhängigkeit davon, ob es sich bei der heruntergeladenen Version um die Standard- oder Premium-Ausgabe des Albums mit zwei respektive drei CDs handelt. Maximal werden 1.250,00 € gefordert.