Kanzlei Sebastian: Abmahnung der House-Single „Shake It“ (Robin S. & CtK)

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Abmahnung DigiRights Administration GmbH: „Shake It“ (Robin S. & CtK)

Rechtsanwalt Daniel Sebastian macht wieder einmal im Auftrag der DigiRights Administration GmbH Jagd auf Filesharer. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist die Single „Shake It“ der Künstler Robin S. & CtK.

Die New Yorker Sängerin Robin S. wurde in den 90er Jahren durch Hits wie „Show Me Love“, „Luv 4 Luv“, „Midnight“ oder „It Must Be Love“ Berühmtheit. Erst kürzlich erschien ein House-Remix ihres Hits „Shake It“. Der Song erschien auf diversen Samplern, wie der „Kontor House of House Vol. 13“.

 Die Kanzlei Sebastian wirft in den zugestellten Abmahnschreiben den Empfängern vor, „Shake It“ (Robin S. & CtR) aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen zu haben. Darüber hinaus sei die Single auch erneut in das Netzwerk hochgeladen und dadurch anderen Nutzern zum Download angeboten worden. Hierdurch sei, so argumentiert Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.

Aus diesem erhebt er für seine Mandantin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Im Einzelnen wird die Unterzeichnung einer dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung und die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Sebastian abgemahnt wurden?

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