Abmahnung DigiRights Administration GmbH: „Kontor House of House Vol. 15“
Die Kanzlei Sebastian hat wieder einmal für ein Novum in der Abmahn-Branche gesorgt. Sie stellt derzeit Abmahnungen zu, welche den Vorwurf beinhalten, dass ein gesamtes Album der „Kontor House of House“-Reihe unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Zumeist beliefen sich die Abmahnungen nur auf einzelne Lieder eines entsprechenden Albums, nicht aber auf ein Gesamtes.Die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung soll von den Betroffenen dadurch begangen worden sein, indem sie das Musikwerk in einer Filesharing-Tauschbörse (wie zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) hochgeladen oder es zum Download von ihrer Festplatte freigegeben haben. Dies ist häufig Folge eines Download des Albums aus einem solchen Netzwerk und geschieht teilweise sogar ohne Zutun des Nutzers.
Von den Abgemahnten fordert die Kanzlei Sebastian die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme von 4.800,00 €. Diese ist, im Vergleich zu den von der Berliner Kanzlei in anderen Abmahnverfahren geforderten Summen, verhältnismäßig hoch, was aber auch daran liegt, dass der Sampler „Kontor House of House Vol. 15“ 29 Lieder umfasst.
Der dem Verfahren zugrunde gelegte Streitwert wird auf 290.000,00 € festgesetzt, berechnet aus einem Wert von 10.000,00 € pro Song des Albums.