Kanzlei Sebastian: Abmahnung diverser Titel der „German Top 100 Single Charts“ für die DigiRights Administration GmbH

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Abmahnung DigiRights Administration GmbH: „German Top 100 Single Charts"

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian verfolgt im Mandat der DigiRights Administration GmbH einmal mehr Urheberrechtsverstöße an Musikwerken seiner Mandantin, welche alle auf dem Chart-Container „German Top 100 Single Charts“ erschienen sind.

Betroffen sind u.a. folgende Titel:

„Beautiful People“ (Benny Benassy & Chris Brown)
„Ma Chérie” (DJ Antoine feat. The Beat Shakers)
„The Night Out” (Martin Solveig)
„Ai Se Eu Te Pego” (Michel Teló)
„River Flows in You“ (Yiruma)

Der in den Abmahnschreiben an die Betroffenen gerichtete Vorwurf der Berliner Kanzlei beläuft sich darauf, dass die Empfänger die gegenständlichen Titel aus einem p2p-Netzwerk (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und erneut in jenes hochgeladen haben sollen. Hierdurch sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.

Aus diesem macht die Berliner Kanzlei für die DigiRights Administration GmbH Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Im Einzelnen wird neben der Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung auch die Zahlung einer Vergleichssumme von insgesamt 1.800,00 € gefordert, um das Verfahren umgehend beizulegen.

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