Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, mit dessen Ablauf bestimmte Rechtswirkungen eintreten oder enden. Im Bereich der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung regelmäßig mit einer Frist verbunden, nach ergebnislosem Ablauf der Frist droht dann unter Umständen der Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Für die Dauer der zu setzenden Fristen existieren keine gesetzlichen Vorschriften. Denkbar sind Fristen von mehreren Wochen oder einige Tage, im Extremfall auch von wenigen Stunden. Gerade im Bereich der Verletzung des Wettbewerbsrechts können diese Fristen oftmals sehr kurz bemessen sein, es ist ein schnelles Reagieren notwendig.
Ob eine entsprechende Frist noch als angemessen zu beurteilen ist, kann nicht pauschal für alle Fälle beantwortet werden. Hier kommt es immer auf die konkreten Umstände jedes einzelnen Falls an. Da entsprechend gesetzte Fristen für den weiteren Verlauf von großer Bedeutung sein können, sollten Sie mit der Prüfung der Angemessenheit der Fristen und gegebenenfalls einer Fristverlängerung stets einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.