Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte

I. Filesharing Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte

Die Lindener Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte ist auf die Abmahnung von Urheberrechtsverstößen in Filesharing-Tauschbörsen spezialisiert. Hauptvorwurf an die Betroffenen der Abmahnungen ist die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung eines Musikwerkes einer ihrer Mandanten.  

Die Kanzlei besteht aus den Rechtsanwälten Dr. Heiner Bindhardt, Stefan Fiedler, Christian Koch, Mirko Lenz und Achim Zerbe. Zu erreichen die ist Kanzlei unter:

BINDHARDT FIEDLER ZERBE Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Straße 16
35440 Linden

Telefon: 06403/ 969 18 0
Fax: 06403/ 969 18 19

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

II. Welche Mandanten vertritt die Kanzlei?

Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte vertritt insbesondere die Berliner Band Culcha Candela sowie Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt als Rapper Bushido.

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III. Wie sieht eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte aus?

Die Abmahnungen der Lindener Kanzlei folgen allesamt einem einheitlichen Schema. Zunächst nennt die Kanzlei ihren Mandanten und erhebt den Vorwurf des Filesharing. Durch das Anbieten eines Musikwerkes ihrer Mandantin in einer P2P-Tauschbörse sei das Urheberrecht des Rechteinhabers verletzt worden. Die Kanzlei erklärt anschließend, dass die IP-Adresse des Abgemahnten in der Tauschbörse ermittelt worden und als Beweismittel gesichert worden sei.

Hieraufhin führt die Kanzlei die Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing aus. Sie legt dar, dass dieser gemäß der Rechtsprechung der Zivilgerichte selbst dann haftet, wenn er persönlich die Tauschbörse gar nicht genutzt hat, sondern Dritte über seinen Anschluss die Urheberrechtsverstöße begangen haben. Mithin habe der Betroffene eine Unterlassungserklärung abzugeben, für die entstandenen Rechtsanwaltskosten aufzukommen und Schadensersatz zu leisten. In den meisten Fällen unterbreitet die Lindener Kanzlei den Betroffenen ein Vergleichsangebot. Durch die Zahlung einer pauschalen, unter den Kosten für Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz liegenden, Summe und der Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung soll das Verfahren außergerichtlich beigelegt werden.

IV. Was wird in dem Abmahnschreibengefordert?

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte fordert von den Adressaten der Abmahnschreiben im Einzelnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie die Zahlung von Schadensersatz.

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Durch ihre Unterzeichnung erkennt der Abgemahnte alle an ihn gerichteten Ansprüche an, obgleich jeder Anspruch für sich getrennt betrachtet werden sollte.

Vor der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte vielmehr nachgeforscht werden, ob die Zuordnung der IP-Adresse zu dem abgemahnten Internetanschluss richtig war. In letzter Zeit ist es gelegentlich zu Abmahnungen der „falschen“ Anschlussinhaber gekommen, da die IP-Adresse unrichtig zugeordnet wurde.

Zudem ist häufig unklar, ob das gerügte Filesharing von dem Anschlussinhaber selbst begangen worden ist. Generell wird in diesen Fällen zwischen einer „Täter-Haftung“ und einer „Störer-Haftung“ unterschieden.

Außerdem gibt es einige Ausnahmeregelungen, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers für den von dem Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverstoß nicht zwingend gegeben ist. Dies ist beispielsweise bei Filesharing von Kindern in einer Familie oder bei Wohngemeinschaften der Fall.

Insgesamt ist von einer ungeprüften Unterzeichnung der Unterlassungserklärung abzuraten. Der Unterzeichner verpflichtet sich durch die Abgabe der Unterlassungserklärung jahrelang. Dies hat zur Folge, dass Vertragsstrafen von mehreren Tausend Euro drohen, sollte ein weiterer Verstoß begangen werden. Zudem ist eine anwaltliche Hilfe nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich.

2. Zahlung von Rechtsanwaltskosten

Ist die Unterlassungserklärung unterzeichnet worden, muss der Abgemahnte auch die entstandenen anwaltlichen Kosten tragen, da diese unmittelbar mit der Unterlassungserklärung zusammenhängen.

Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich aus dem der Abmahnung zugrunde gelegten Streit- bzw. Gegenstandswert. Dieser ist allerdings oftmals zu hoch angesetzt und bedarf daher einer genauen Prüfung.

3. Zahlung von Schadensersatz

Neben den Rechtsanwaltskosten hat der Betroffene auch Schadensersatz zu leisten. Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte strebt jedoch zumeist einen außergerichtlichen Vergleich an, bei dem Anwaltskosten und Schadensersatz in einer Vergleichssumme zusammengefasst werden. Die beträgt meistens zwischen 300,00 € und 700,00 €.

V. Was ist bei einer Abmahnung zu tun?

Wenn Sie von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte abgemahnt worden sind, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht, sondern lassen Sie diese von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.
  • Zahlen Sie den geforderten Geldbetrag nicht, sondern lassen Sie die Forderungen ebenfalls überprüfen.
  • Ignorieren Sie die Abmahnung unter keinen Umständen.

Im folgenden Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Filesharing-Abmahnung abwehren.

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VI. Warum sollten Sie einen auf Filesharing-Tauschbörsen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen?

Die richtige Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung ist nicht etwa, selbständig zu versuchen, den Vorwurf aus der Welt zu schaffen. Vielmehr sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Die Komplexität der rechtlichen Besonderheiten sowie eine Vielzahl sich deutlich unterscheidender Urteile machen es unumgänglich, sich an einen Spezialisten auf diesem Rechtsgebiet zu wenden.

Mit diesem kann eine ausführliche Überprüfung der Abmahnung sowie der an Sie gerichteten Vorwürfe vorgenommen und anhand dessen die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

Dies umfasst auch die Prüfung, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht kommt.

VII. Abmahnfälle der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte

Abmahnung für Herrn Anis Mohamed Ferchichi: „Kleine Bushidos“ (Bushido)

Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte verfolgt im Auftrag des Rappers Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, Urheberrechtsverstöße an einem seiner Lieder. Gegenständlich ist dieses Mal die Single „Kleine Bushidos“.

Der Titel entstammt dem elften und aktuellen Album des Rappers, „AMYF“, das im Oktober 2012 veröffentlicht wurde und direkt den Spitzenplatz der deutschen Album-Charts eroberte. „Kleine Bushidos“ ist die insgesamt zweite Auskopplung aus dem Album. Mit dem Song richtet sich der Rapper an junge Nachwuchskünstler, die seinen Weg nachgehen wollen.

Produziert wurde der Track von den Produzenten Beatzarre und Djorkaeff sowie von Bushido selbst.

Die Adressaten der Abmahnschreiben der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte sollen den Song von ihrem Internetanschluss in eine Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) hochgeladen haben. Außerdem sei „Kleine Bushidos“ zuvor aus dem Netzwerk heruntergeladen worden. Insbesondere durch den Upload des Musikwerks und dem damit verbundenen Angebot zum Download an andere Nutzer der Tauschbörse sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung verwirklicht worden.

Aus diesem macht die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte für Bushido Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber den Betroffenen geltend. Im Einzelnen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 400,00 € gefordert.

Abmahnung iAd Künstler von Culcha Candela: „Wildes Ding“ (Culcha Candela)

Im Auftrag der Band Culcha Candela geht die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte Urheberrechtsverstößen, die in Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein sollen, nach. Die Rechteinhaber sind namentlich die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek.

Die Single „Wildes Ding“ ist auf dem fünften Studioalbum der Band, „Flätrate“, veröffentlicht worden und wurde als zweite Single im November 2011 aus dem Album ausgekoppelt. Darüber hinaus ist die Single auf diversen Chart-Samplern zu finden.

Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte legen den Empfängern der Abmahnschreiben zur Last, den Titel aus einem p2p-Netzwerk (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen zu haben. Außerdem soll „Wildes Ding“ von den Abgemahnten erneut auf die Plattform hochgeladen worden sein.

Aufgrund dieser Verstöße gegen die Urheberrechte der Gruppe macht die Kanzlei Ansprüche gegen die Betroffenen geltend. Gefordert wird die Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme von 400,00 €.

Abmahnung iAd Künstler von Culcha Candela: „Von Allein“ (Culcha Candela)

Für die Berliner Band Culcha Candela geht die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte einmal mehr gegen Urheberrechtsverletzungen an einem ihrer Hits vor. Diesmal ist die Single „Von Allein“ Gegenstand zahlreicher Abmahnungen. Mandatsgeber sind namentlich die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek.

„Von Allein“ ist, wie schon die Single „Wildes Ding“, auf dem Erfolgsalbum „Flätrate“ enthalten. Das bereits fünfte Studioalbum der Gruppe erschien Ende November 2011 und verzeichnete neben einer Platzierung in den Top Ten der Albumcharts bereits mehrere erfolgreiche Singleauskopplungen.

Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe legt den Betroffenen zur Last, dass die Single von ihrem Internetanschluss aus einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und zudem anderen Nutzern zum Download angeboten worden sein soll. Aus dem hierdurch erfüllten Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erhebt die abmahnende Kanzlei nun Ansprüche gegenüber den vermeintlichen Filesharern. Im Einzelnen wird auch bei dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie eine pauschale Vergleichszahlung in Höhe von 400,00 € gefordert.

Abmahnung für Herrn Anis Mohamed Ferchichi: „I Need A Girl Part 3“ (Kay One feat. Mario Winans)

Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte geht in dem vorliegenden Fall für Herrn Anis Mohamed Ferchichi gegen Urheberrechtsverstöße an von ihm produzierten Werken vor. Vorliegend handelt es sich um den Titel „I Need A Girl Part 3“ der Rapper Kay One und Mario Winans.

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Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte: Abmahnung für Bushido und Culcha Candela

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte geht derzeit wieder gegen Urheberrechtsverstöße an diversen Musiktiteln der Künstler Bushido und Culcha Candela vor.

Unter anderem werden Verstöße an den Rechten des aktuellen Tracks des Rappers Bushido, „Vergiss mich“, von der Kanzlei gerügt. Auftraggeber ist der Rechteinhaber Anis Mohamed Ferchichi.

Abmahnung Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte

Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte versendet im Auftrag des Künstlers Bushido Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße an dem Album „Jenseits von Gut und Böse“. Die Abgemahnten sollen das Album in Filesharing-Netzwerken heruntergeladen und somit zum Download bereitgestellt haben.