Abmahnung für Herrn Anis Mohamed Ferchichi
Die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte geht einmal mehr für Anis Mohamed Ferchichi alias Bushido gegen Urheberrechtsverletzungen an dem Album „23“, welches er gemeinsam mit dem Rapper Sido aufgenommen hat, vor.
Bushido und Sido – jahrelang waren die beiden Deutsch-Rapper die größten Feinde der deutschen Hip-Hop-Szene, jetzt haben sie ein gemeinsames Album veröffentlicht. Vorbei also die Zeiten, in denen einer den anderen (und gelegentlich auch dessen Mutter und Familie) auf das Übelste beleidigte, oder, wie der Rapper zu sagen pflegt, „gedisst“. Vorbei auch die Zeiten, in denen beide Künstler von dem medial geführten Streit profitiert haben. Nun machen sie also gemeinsame Sache und springen zur Versöhnung über ihr doch so großes Ego. Da passt der an Bushido für sein Engagement in Sachen Integration verliehen Bambi in diesem Jahr gerade recht ins Bild des neuen Images.
Die Lindener Kanzlei legt den angeschriebenen Internetanschlussinhabern zur Last, das Album aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie z.B. Bearshare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa oder Limewire) heruntergeladen bzw. zum Download angeboten zu haben. Dies würde den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllen, woraus die Kanzlei auch Ansprüche geltend macht.
So wird zum einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung, zum anderen die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 700,00 €, in welchem Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten enthalten sind, verlangt.