Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte geht derzeit wieder gegen Urheberrechtsverstöße an diversen Musiktiteln der Künstler Bushido und Culcha Candela vor.
Abmahnung „Vergiss mich“ (Bushido)
Unter anderem werden Verstöße an den Rechten des aktuellen Tracks des Rappers Bushido, „Vergiss mich“, von der Kanzlei gerügt. Auftraggeber ist der Rechteinhaber Anis Mohamed Ferchichi.
Den betroffenen Internetanschlussinhabern wird vorgehalten, den Titel durch Upload in einem p2p-Netzwerk widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte fordert für ihre Mandanten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen Pauschalbetrag von 700,00 €.
Abmahnung „Berlin City Girl“ (Culcha Candela)
Gegen Urheberrechtsverstöße an dem Hit „Berlin City Girl“ der Berliner Band Culcha Candela geht die Kanzlei für die Rechteinhaber Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek vor.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Titel aus einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen und somit widerrechtlich zum Download bereitgestellt zu haben.
Weitere Abmahnungen drohen
Beide abgemahnten Titel auf dem Sampler „German Top 100 Single Charts“ erschienen, sodass zum einen die Gefahr von Folgeabmahnungen bei unbedachter Unterzeichnung der Unterlassungserklärung, welche wie ein generelles Schuldeingeständnis ausgelegt werden kann, besteht.
Darüber hinaus drohen Doppelabmahnungen, da auch andere Kanzleien, die gegen Filesharer vorgehen, im Auftrag von weiteren Berechtigten Urheberrechtsverstöße an diesen Fällen verfolgen. So geht beispielsweise auch die Kanzlei Nümann + Lang gegen Urheberrechtsverstöße an dem Lied „Berlin City Girl“ (Culcha Candela) vor.
Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte abgemahnt wurden?
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