Zimmermann & Decker: Abmahnungen für tonpool Medien GmbH und Planet Punk GbR

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Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Zimmermann & Decker geht im Auftrag der tonpool Medien GmbH gegen Urheberrechtsverstöße an diversen Titeln der Söhne Mannheims und Xavier Naidoo.
Die abgemahnten Titel sind unter anderem auf Samplern wie „Bravo Hits“ oder „German TOP 100 Single Charts“ enthalten.

tonpool Medien GmbH: Söhne Mannheims „Ist es wahr? (Aim high)“

Derzeit geht die Kanzlei insbesondere gegen urheberrechtliche Vergehen an dem Song „Ist es wahr? (Aim high)“ der Söhne Mannheims vor. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass das entsprechende  Lied von ihrem Internetanschluss aus auf einer Filesharing-Plattform heruntergeladen worden sein soll. In diesem Zusammenhang nimmt die Abmahnung auch Bezug auf die Störerhaftung. Diese besagt grundsätzlich, dass der Anschlussinhaber auch dann haftet, wenn der Urheberrechtsverstoß zwar über den eigenen Internetanschluss, aber nicht von dem Anschlussinhaber begangen worden ist.

Für die tonpool Medien GmbH fordert die Kanzlei Zimmermann & Decker eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen Vergleichsbetrag in Höhe von 425,00 €.

Abmahnungen Plant Punk Music GbR

Neben den Abmahnungen für die tonpool Medien GmbH vertritt die Kanzlei auch noch die Plant Punk Music GbR in zahlreichen urheberrechtlichen Abmahnungen.
Den Betroffenen wird vorgeworfen, Songs der Rechteinhaberin widerrechtlich in p2p-Tauschbörsen heruntergeladen zu haben. Die Filesharer sollen die Titel demnach gemäß § 19a UrhG in den Filesharing-Netzwerken öffentlich zugänglich gemacht worden.

Die Kanzlei Zimmermann & Decker fordert für die Planet Punk GbR eine Unterlassungserklärung sowie eine pauschale Vergleichssumme von 425,00 € von den Abgemahnten.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Zimmermann & Decker abgemahnt wurden?

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