Abmahnung für Frau Caroline von Brünken sowie Herrn Jens Ophälders: „Body and Soul“ (Jens O.)
Die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte geht im Mandat von Frau Caroline von Brünken sowie Herrn Jens Ophälders gegen in p2p-Netzwerken begangene Urheberrechtsverstöße an dem Titel „Body and Soul“ des DJs und Musikproduzenten Jens O (alias Jens Ophälders) vor.
Der Dance-Titel, der unter anderem auf dem Sampler „Future Trance Vol. 58“ enthalten ist, ist ein Solo-Projekt von Jens O. Dieser feierte bereits Erfolge mit dem Dance-Projekt 2Vibes, in welchem er unter anderem mit Jens Kindervater, Sven Gruhnwald (Rocco) sowie Sebastian Göckede (Bass-T) zusammenarbeitete.
Die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte legt den Betroffenen in den Abmahnschreiben zur Last, dass der Titel „Body and Soul“ von deren Internetanschluss aus einer der einschlägigen Filesharing-Plattformen (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen oder in einem solchem zum Download bereitgestellt worden sein soll. In diesem Umstand sieht die Kanzlei den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt.
Aus diesem macht die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte Ansprüche gegen die Abgemahnten geltend. Diese umfassen nicht nur die Forderung nach Unterlassung, sondern auch das Begehren nach einer Abgeltungssumme, welche Schadensersatz sowie Rechtsanwaltskosten beinhaltet.