Abmahnung Kalypso Media GmbH: „Dungeons“
Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte mahnt für die Kalypso Media GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Dungeons“ ab und verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 500,00 €.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverstöße an Software oder Filmen ab
Weiterhin vertritt die Kanzlei diese Firmen:
atp entertainment AG
City Interactive S.A.
Justin Slayer International
Kalypso Media GmbH
Mick-Haig Deutschland
TOBIS Film GmbH & Co. KG
Vorgegangen wird hauptsächlich gegen die unerlaubte Verwertung geschützter Werke, unter anderem Computerprogramme oder Filme. In den meisten Fällen wird neben der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, die ein Schuldanerkenntnis beinhaltet, ein Pauschalbetrag in Höhe von 300,00 € bzw. 500,00 €, bis maximal ca. 900,00 € gefordert.
Abmahnung atp entertainment AG: „Divinity 2 – Flames of Vengeance“
Die atp entertainment AG vertritt die Kanzlei wegen unerlaubter Verwertung des Computerspiels „Divinity 2 – Flames of Vengeance“ in Filesharing-Tauschbörsen. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird ein Vergleichsbetrag von 600,00 € vorgeschlagen.
Abmahnung TOBIS Film GmbH & Co. KG: “The American”
Darüber hinaus haben die Rechtsanwälte Schutt Waetke Anschlussinhaber im Auftrag der TOBIS Film GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „The American“ in Internettauschbörsen abgemahnt. Die Betroffenen sollen das Werk in der Tauschbörse BitTorrent anderen Usern durch Freigabe auf der eigenen Festplatte oder durch widerrechtlichen Upload zum Download angeboten haben. In der Abmahnung wird neben der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 750,00 € gefordert.