dtp entertainment AG: „Alarm für Cobra 11 – Das Syndikat“
Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der dtp entertainment AG Urheberrechtsverstöße an dem Computerspiel „Alarm für Cobra 11 – Das Syndikat“ ab. Den Betroffenen wird vorgeworfen, das Spiel in Filesharing-Tauschbörsen heruntergeladen und so (evtl. unwissentlich) unberechtigt öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Von den vermeintlichen Filesharern wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 600,00 € gefordert sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
dtp entertainment AG: „Crazy Machines 2“
Weiterhin geht die Karlsruher Kanzlei gegen urheberrechtliche Verstöße an den Nutzungsrechten des PC-Spiels „Crazy Machines 2“, an welchem die dtp entertainment AG die Rechte hält, vor.
Wiederum wird den des Filesharings Beschuldigten vorgehalten, sie hätten das Spiel in p2p-Tauschbörsen heruntergeladen und durch den damit verbundenen Upload unberechtigt öffentlich zugänglich gemacht.
Auch in diesem Fall wird von den Betroffenen die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert. Zusätzlich soll auch eine pauschale Summe von 600,00 € gezahlt werden.