Abmahnung Warner Music Group Germany Holding GmbH: „Here And Now“ (Nickelback)
Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte geht im Auftrag der Warner Music Group Germany Holding GmbH gegen urheberrechtliche Verstöße an dem Album „Here And Now“ (Nickelback) vor.
Mit ihrem siebenten Studioalbum erreichte die kanadische Rock-Band Nickelback in Deutschland ihre bislang beste Platzierung in den Album-Charts. Das Ende 2011 veröffentlichte Album „Here And Now“ stieg bis auf Platz Zwei. Auch die Vorauskopplung „When We Stand Together“ erreichte eine Top-Ten Platzierung in den deutschen Single-Charts ebenso wie der Song „Lullaby“, der 2012 veröffentlicht wurde.
Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte wirft den Betroffenen Anschlussinhabern vor, dass „Here And Now“ von ihrem Internetanschluss aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden sei. Außerdem sei das Album erneut in dem p2p-Netzwerk zum Download angeboten worden. Diese Umstände bedingen die Erfüllung des Tatbestandes der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung, aus welchem die abmahnende Kanzlei nun Ansprüche geltend macht.
Die gestellten Forderungen belaufen sich auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie auf die Zahlung einer pauschalen Schadensersatzsumme. Dabei werden 800,00 €, die sowohl Schadensersatz als auch die angefallenen Rechtsanwaltskosten beinhalten, veranschlagt.
Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte abgemahnt wurden?
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