Sasse & Partner: Urheberrechtsverstöße am Film „Ziemlich beste Freunde“ angezeigt

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Abmahnung Senator Film Verleih GmbH: „Ziemlich beste Freunde“

Der Film der Senator Film Verleih GmbH erzielte mit über 5 Millionen Zuschauern einen unerwarteten Erfolg an den Kinokassen und läuft noch immer in den deutschen Kinos. Dennoch ist er schon auf den einschlägigen Peer-to-Peer-Tauschbörsen verfügbar, wogegen nun die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte vorgeht.

 

 „Ziemlich beste Freunde“ erzählt die Geschichte von einem wohlhabenden Philippe, der jedoch vom Hals an abwärts gelähmt ist. Als er auf der Suche nach einer geeigneten Unterstützung für sein Leben ist, trifft er auf Driss, einem gerade aus dem Gefängnis entlassenen jungen Mann Driss. Beeindruckt von dessen frechen, unbekümmerten Art stellt Philippe ihn als Pfleger ein – der Beginn einer wunderbaren und verrückten Freundschaft.

Vorgeworfen wird den Betroffenen, dass über den auf sie zugelassenen Internetanschluss der Film aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie beispielsweise BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire, u.a.) heruntergeladen worden sein soll. Außerdem soll der Film von den Abgemahnten zum Download bereitgestellt worden sein. Dies geschieht entweder durch die Freigabe auf der eigenen Festplatte oder durch erneutes Hochladen auf die Tauschbörse.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverstöße macht die Kanzlei für die Senator Film Verleih GmbH Ansprüche gegenüber den Abgemahnten geltend. Diese belaufen sich sowohl auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung als auch auf die Zahlung von Schadensersatz. Die im Zuge dessen geforderte Summe beläuft sich auf 800,00 € zur sofortigen Beilegung des Verfahrens.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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