Abmahnung „Pyromania“ (Cascada)
Die Karlsruher Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte geht im Mandat der Herren Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter gegen Verstöße an den Urheberrechten des Cascada-Songs „Pyromania“ vor.
Den abgemahnten Inhabern des ermittelten Internetanschlusses wird vorgeworfen, den Track in einer p2p-Tauschbörse (wie beispielsweise eDonkey, Limewire, BitTorrent, Emule) heruntergeladen und gleichzeitig hochgeladen zu haben, was eine widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung darstellt.
Aus diesem Verstoß legitimiert die Kanzlei die Forderung nach einer Unterlassungserklärung, welche schon vorformuliert dem Abmahnschreiben beiliegt, und einer pauschalen Zahlung von 450,00 €, welche sowohl Schadensersatz als auch Rechtsanwaltskosten beinhaltet.
Abmahnung Lernhaus GmbH: „BPM Studio Professional“
Darüber hinaus verfolgt die Kanzlei Nümann + Lang den Download der Software „BPM Studio Professional“. Diese Software, die im Handel für etwa 500,00 € zu erwerben ist, richtet sich an professionell arbeitende DJs.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgehalten, das Programm in einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen zu haben. Die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte fordert für ihre Mandantin die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen ungewöhnlich hohen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.829,50 €. Der teure Vergleich ist dem hohe Verkaufspreis der Software geschuldet.
Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte abgemahnt wurden?
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