Nümann + Lang: Abmahnung der Single „Evacuate The Dancefloor“ (Cascada)

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Abmahnung Zooland Music GmbH: „Evacuate The Dancefloor“ (Cascada)

Im Auftrag der Zooland Music GmbH verfolgt die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte derzeit Urheberrechtsverstöße an der Single „Evacuate The Dancefloor“ der Gruppe Cascada um die Frontfrau Natalie Horler.

„Evacuate The Dancefloor“ war die erste Singleauskopplung aus dem gleichnamigen, 2009 erschienen Album der deutschen Dance-Gruppe und avancierte gleich zum internationalen Hit. Die Single platzierte sich in diversen Ländern in den Top Ten und stieg auch in Deutschland bis auf Platz Fünf.

Die abmahnende Kanzlei wirft den Empfänger der Abmahnschreiben vor, dass „Evacuate The Dancefloor“ von deren Internetanschluss aus einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und erneut in das Netzwerk hochgeladen worden sein soll. Dadurch sei die Single anderen Nutzern zum Download angeboten worden.

Aufgrund der Verstöße gegen das Urheberrecht der Zooland Music GmbH macht die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber den Betroffenen geltend. Im Einzelnen wird die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme in Höhe von 450,00 € sowie die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Nümann +  Lang Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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