Negele, Zimmel, Greuter, Beller: Abmahnung des Kriegsdramas „Everyman’s War – Hölle in den Ardennen“

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Abmahnung MIG Film GmbH: „Everyman’s War – Hölle in den Ardennen“

Im Auftrag der der MIG Film GmbH rügt die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an dem Film „Everyman’s War – Hölle in den Ardennen“, die hauptsächlich in p2p-Netzwerken begangen worden sein sollen.

Das Weltkriegsdrama „Everyman’s War – Hölle in den Ardennen“, das Anfang 2010 seine Premiere in den deutschen Kinos feierte, erzählt die Geschehnisse in den Ardennen während des Zweiten Weltkriegs. Der 19-jährige Don Smith wird im September 1944 nach Europa geschickt, um mit der 94th Infantry Division gegen die deutsche Wehrmacht zu kämpfen. Im Zuge der Ardennenoffensive, durch welche die deutschen Streitkräfte bedeutend zurückgedrängt wurden, erlebt Smith in den Wirren des Krieges Bewegendes.

Die Empfänger der Abmahnungen haben, so lautet der Vorwurf der abmahnenden Kanzlei, den Streifen aus einer der einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen (wie zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und anderen Nutzern wiederum zum Download angeboten. Aufgrund dieser Verstöße gegen das Urheberrecht der MIG Film GmbH macht die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte Ansprüche gegen die Betroffenen geltend.

Diese umfassen die Forderung nach Unterlassung in Form von der Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz. Die zu zahlende Summe beläuft sich auf 910,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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