Negele, Zimmel, Greuter, Beller: Urheberrechtsverstöße an pornographischem Filmmaterial abgemahnt

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Abmahnung M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte verfolgt für die Firma M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. Urheberrechtsverstöße an pornographischen Filmen der Produktionsfirma.

 

Den Adressaten der Abmahnschreiben wird vorgeworfen, dass von deren Internetanschluss aus ein oder mehrere Pornos der Produktionsfirma aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden seien. Unmittelbar darauffolgend sei das Filmwerk in die Tauschbörse hochgeladen worden. Hierdurch sei anderen Nutzern ein Download des betreffenden Filmes ermöglicht worden. Insgesamt sei durch die aufgeführten Verstöße gegen das Urheberrecht der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung verwirklicht worden.

Aus diesem erhebt die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte Ansprüche für ihre Mandantin auf Unterlassung und Schadensersatz. Im Einzelnen fordert sie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und trägt den Abgemahnten einen Vergleich in Höhe von 900,00 € an. Sie führt aus, dass, vor dem Hintergrund, dass sich der Streitwert des Verfahrens auf 10.000,00 € beläuft, bereits 651,80 € Rechtsanwaltskosten fällig würden. Hinzu käme eine Schadensersatzforderung von circa 1.000,00 €.

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