Abmahnung GSDR GmbH: „You’re not alone“ (Mads Langer)
Für die GSDR GmbH verfolgt die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner zahlreiche Urheberrechtsverletzungen im Internet, insbesondere durch Peer-to-Peer-Tauschbörsennutzung.
Aktuell werden Rechtsverstöße an dem Lied „You’re not alone“ von Mads Langer verfolgt. Das betroffene Werk soll dem Sampler „Bravo Hits 72“ entnommen worden sein.
Im Namen der GSDR GmbH fordert Kornmeier & Partner eine Unterlassungserklärung der Abgemahnten sowie einen Rechtsanwalts- und Schadensersatzkosten beinhaltenden Pauschalbetrag in Höhe von 450,00 €.
Abmahnung GSDR GmbH: „Boys Are Crazy“ (The Black Pony)
Weiterhin mahnt die Frankfurter Kanzlei für die GSDR GmbH Verstöße am Urheberrecht des Liedes „Boys Are Crazy“ der Rockband The Black Pony ab. Auch dieser Titel soll von den abgemahnten Internetanschlussinhabern in Filesharing-Netzwerken heruntergeladen worden sein.
Verlangt wird neben einer Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
Abmahnung GV World GmbH: „Lucky Trouble - Vykrutasy“
Darüber hinaus vertritt die Kanzlei Kornmeier & Partner die Firma GV World GmbH in Abmahnungen des Filmes „Lucky Trouble - Vykrutasy“, welcher in p2p-Tauschbörsen von den Betroffenen anderen Usern zum Download angeboten worden sein soll.
Die Frankfurter Kanzlei fordert eine Unterlassungserklärung sowie eine pauschale Vergleichszahlung in Höhe von 600,00 €.