Abmahnung Out4Fame Entertainment GmbH: „Les is More“ (Ryan Leslie)
Für die Out4Fame Entertainment GmbH rügt die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte derzeit Urheberrechtsverstöße an dem Album „Les is More“ des US-amerikanischen Künstlers Ryan Leslie. Die Verstöße, welche den Abgemahnten vorgeworfen werden, sollen durch die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Albums geschehen sein.
Ryan Leslie ist nicht nur ein erfolgreicher Sänger aus der R&B- bzw. HipHop-Branche, sondern auch ein noch erfolgreicherer Produzent und Songwriter. Er arbeitete gemeinsam mit Snoop Dogg, Britney Spears, Beyoncé oder auch Usher, mit denen er gemeinsam Singles und Alben produzierte. Derzeit tritt Ryan Leslie wieder als Solokünstler in Erscheinung und veröffentlichte im Jahr 2012 mit „Les is More“ sein aktuelles Album.
Dieses soll von den Empfängern der Abmahnschreiben, so lautet zumindest der Vorwurf der Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte, in eine Filesharing-Tauschbörse (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) hochgeladen worden sein. Dem zuvor gegangen sei der Download des Albums „Les is More“ aus ebenjenem Netzwerk. Wie so häufig in dieser Art Abmahnungen wird offen gelassen, ob der Upload des Musikwerkes von den Abgemahnten persönlich oder lediglich von deren Internetanschluss aus geschehen sei, da in beiden Fällen ein Haftungsfall als (Mit-)Störer gegeben sei.
Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte erhebt, aus dem ihrer Ansicht nach erfüllten Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Im Einzelnen wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Abgeltungssumme in Höhe von 600,00 € gefordert.