Kornmeier & Partner: Abmahnung des Titels „Dance On My Own (Fred Falke Remix)“ (Robyn)

(49 Bewertungen, durchschnittlich 4.98 von 5)

Abmahnung GSDR GmbH: „Dance On My Own (Fred Falke Remix)“ (Robyn)

Die GSDR GmbH hat die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte damit beauftragt, urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharing des Titels „Dance On My Own (Fred Falke Remix)“ (Robyn) auszusprechen. Die gerügten Verstöße sollen in den einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein.

Der gegenständliche Titel „Dance On My Own (Fred Falke Remix)“ der schwedischen Pop-Sängerin Robyn wurde 2010 von der britischen Tageszeitung „The Guardian“ als bestes Lied des Jahres ausgezeichnet. Er stammt aus dem Album „Body Talk Pt.1“, das ebenfalls international für diverse Erfolge sorgte.

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte wirft den Empfängern der Abmahnschreiben vor, sich der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung strafbar gemacht zu haben. Dieser Tatbestand soll dadurch verwirklicht worden sein, indem die Betroffenen den Song aus einem p2p-Netzwerk (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und diesen erneut in die Tauschbörse hochgeladen haben.

Die Forderungen, die welche die Kanzlei gegenüber den Abgemahnten erhebt, belaufen sich auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme von 450,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

Anzeige
Sofort-Hilfe bei Abmahnung

Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist spezialisiert auf die Abwehr von Abmahnungen im Bereich Filesharing, Streaming & illegale Downloads. Holen Sie sich jetzt Ihre kostenfreie Erstberatung.

Kostenlose Hotline:

0221 / 4006755-77

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung abwehren